Zu den Kernaufgaben einer Detektei zählt die Personenüberwachung. Diese erfolgt in verdeckter und unauffälliger Form in der Regel im Team bestehend aus 2 oder 3 Detektiven.
Ziel der Überwachung ist üblicherweise die Feststellung von Handlungsabläufen zur Erlangung von Beweisen von Fehlverhalten der zu überwachenden Person.
Hintergründe können beispielsweise Personenbeobachtungen
- zum Nachweis der ehelichen Untreue sein,
- Nachweis der Schwarzarbeit
- oder Überführung von Blaumachern.
Die Überwachung beinhaltet meist auch die Fertigung von Foto- und Videomaterial, sofern die Handlungen in der Öffentlichkeit geschehen. Die bildliche Dokumentation ist beweisbegleitend zur schriftlichen Dokumentation gedacht.
Bei privaten Problemen ist üblicherweise der Nachweis zu erbringen, dass ein Partner untreu ist. Zwar ist das frühere Schuldprinzip bei Scheidungen nicht mehr existent, aber in bestimmten Konstellationen ist es dennoch denkbar, dass Beweise für den Ehebruch hilfreich für spätere Verfahren sein können. Hinzu kommt natürlich der Faktor Gewissheit, die durch die Personenüberwachung erlangt wird.
Wenn Sie Bedarf an einer Personenüberwachung haben, rufen Sie die kostenlose Hotline
0800-33 33 583
an und lassen sich von einem Detektiv beraten, wie eine Observation ablaufen kann. Sie erfahren dann mehr über die Möglichkeiten.
Wann darf ein Detektiv jemanden überwachen?
Der Einsatz einer Detektei ist dann erlaubt, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Überwachung darlegen kann.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Ehemann seine Ehefrau überprüfen lassen möchte, weil er glaubt, dass sie die eheliche Treue nicht so wörtlich nimmt.
Es ist auch erlaubt, wenn ein Unternehmen einen handfesten Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen betrügt. Dieser Verdacht muss wirklich begründet sein und darf nicht aus dem „hohlen Bauch“ heraus kommen.
Niemand darf jedoch eine Person überwachen lassen, mit der er rein gar nichts zu tun hat. Hier sind die gesetzlichen Regelungen deutlich und sowohl der Kunde als auch die Detektei müssen sich an diese gesetzlichen Vorschriften halten.
Darum bespricht der Detektiv im Vorfeld schon die Ausgangslage, um das berechtigte Interesse zu klären.