Als Diebesfallen bezeichnet man
- chemische,
- mineralische
- oder biologische Fangstoffe
- und optische oder akustische Überwachungsanlagen.
Sie gehören als Ermittlungshilfen in erster Linie zur polizeilichen Ausrüstung.
Der Einsatz von Diebesfallen erfordert eine umfangreiche Ausbildung, Erfahrung und in den meisten Fällen polizeiliche Eingriffsbefugnisse (Durchsuchung, Beschlagnahme). Um Unschuldige vor falschem Verdacht zu bewahren und Tatverdächtige gerichtsverwertbar zu überführen ist eine Eingriffsbefugnis unabdingbar.
Unter ’sichtbaren Diebesfallen‘ versteht man Pulver und Pasten, die auf Gegenstände wie Geldscheine, Münzen, Urkunden und andere Wertsachen zwecks Überführung des Täters aufgetragen werden.
Bei Berührung haften diese Präparate an den Fingern. Feuchtigkeit, wie Schweiß oder gar Wasser, verstärken die Wirkung. Die Haftfähigkeit ist sehr hoch, und die Färbung hält mehrere Tage. Selbst durch hartnäckiges Waschen mit Wasser und Seife kann es von Fingern und Handflächen nicht wieder entfernt werden.
Daher müssen Sie bei einer solchen Falle beachten: Bei dem Einsatz von ‚Sichtbaren Diebesfallen‘ ist Vorsicht geboten. Der Grund: hierbei könnte auch Kleidung und ähnliches verfärbt werden; dies wiederum hätte Forderungen nach Schadenersatz zur Folge! Die von uns angebotenen Präparate sind von hoher Qualität und werden höchsten professionellen Anforderungen gerecht.
Paste für ‚Sichtbare Diebesfallen‘
Sie dient dem gleichen Zweck wie das Diebesfallen-Pulver, jedoch mit dem Unterschied, dass es vorzugsweise da eingesetzt wird, wo Pulver auf Gegenständen nicht haftet. Vorsicht bei der Anwendung (Kleidung)!
Lesetipp: Alternative als Schutz vor Dieben
Eine interessante Alternative als Einbruchsschutz ist ein elektronischer Wachhund. Haben Sie davon schon einmal gehört? Wenn nicht, lesen Sie gleich den Artikel.